Die Kanzlei ist auf Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Unternehmensnachfolge sowie Prozessführung spezialisiert. Wie beraten Mandanten in allen geschäftlichen Angelegenheiten, vertreten Mandanten in Gerichts- und Verwaltungsverfahren, um deren Ansprüche und Interessen durchzusetzen. In den 33 Jahren seit Bestehen unserer Kanzlei konnten wir vor dem Obersten Gerichtshof, dem Verwaltungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof zahlreiche richtungweisende Entscheidungen erwirken, von denen viele in der Presse und in juristischen Fachzeitschriften diskutiert wurden.
Das Geschäftsleben ist geprägt von ständig neuen Herausforderungen und sich ständig ändernden Bedingungen. Und das in fast jeder Branche. Wir beraten Unternehmer im täglichen Geschäftsleben und leisten Hilfestellung bei Auseinandersetzungen mit Konkurrenten und Geschäftspartnern, aber auch bei der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle, Verhandlungen zur Regelung bzw. Neugestaltung von Rechtsbeziehungen zb. mit Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern, Vermietern, Banken oder Förderstellen Mit Erfahrung und einem Blick nach vorne unterstützen wir Sie bei der Anpassung ihres Geschäftsmodells an geänderte Marktbedingungen, bei der Umsetzung von neuen Projekten und Restrukturierung. In diesem Rechtsbereich stehen Beratung, Erarbeiten außergerichtlicher Lösungen, Vertragsverhandlungen und Vertragserrichtung im Vordergrund unserer Tätigkeit. Aufgrund unserer reichen Prozesserfahrung sind wir in der Lage, Aspekte zu berücksichtigen, die viele hochspezialisierte, nur außergerichtlich tätige Anwälte nicht einmal als Probleme erkennen
Wir errichten laufend Gesellschaftsverträge, speziell für Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder fassen Gesellschaftsverträge im Zuge von Umstrukturierungen oder nach gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen neu. Oftmals sind die Interessen verschiedener Gesellschafter (operativ tätig Gesellschafter, Erben der Unternehmensgründer oder Investoren) sehr unterschiedlich, sodass ein hohes Konfliktpotential in der Natur der Sache liegt. Auch die enge Konnexität zwischen Gesellschaftsrecht und Bilanz- und Steuerrecht trägt dazu bei. Wir beraten und vertreten Gesellschafter in Unternehmensnachfolgeprozessen sowie in Auseinandersetzungen mit Mitgesellschaftern. Dies reicht von strittigen Gesellschafterversammlungen bis hin zu gesellschaftsrechtlichen Prozessen vor den Handelsgerichten. In solchen Streitigkeiten gehören auch Aktionäre und zeitweise auch Gesellschafter von Personengesellschaften zu unseren Mandanten.
Vertretung in Verlassenschaftsverfahren, sowohl im Rahmen einer raschen und kostengünstigen schriftlichen Verlassenschaft-Abhandlung wenn zwischen allen Erben Einigkeit besteht, aber auch die prozessuale Durchsetzung widerstreitender Interessen einzelner Erben, etwa in Bezug auf die Gültigkeit von Testamenten oder die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen gehört zu unseren laufenden Tätigkeiten.
Wir beraten und vertreten Gesellschafter in Unternehmensnachfolgeprozessen, sowohl auf Seiten der Abgeber, Verkäufer als auch der Käufer bzw. Übernehmer. Besonders bei der Strukturierung generationsübergreifender Übertragungen von Gesellschaftsrechten in Familienunternehmen ist vorausschauende Situationsanalyse und Vertragsgestaltung von Bedeutung, um die Wahrscheinlichkeit zukünftiger Auseinandersetzungen gering zu halten
Viele schrecken davor zurück ihre Forderungen gerichtlich geltend zu machen, wenn sie einem scheinbar übermächtigen Gegner gegenüberstehen, der die Zahlung gerechtfertigter Ansprüche verweigert oder können für die notwendigen Kosten der Vorfinanzierung eines Prozesses nicht aufkommen.
Der Verzicht auf einen solchen Anspruch ist keine befriedigende Lösung.
Prozessfinanzierung bietet hier einen Ausweg.
Sie verfügen über einen berechtigten Anspruch ab zumindest EUR 150.000 bis 200.000, dieser kann ein
sein und Sie zögern Ihre Forderung einzuklagen oder es fehlt einfach an den finanziellen Möglichkeiten, einen Prozess vorzufinanzieren.
Sie schließen mit einer Prozessfinanzierungsgesellschaft einen Vertrag, diese übernimmt die Prozessfinanzierung, das bedeutet der Prozessfinanzierer übernimmt die ab diesem Zeitpunkt anfallenden Kosten unserer Kanzlei, finanziert erforderlichenfalls Sachverständigengutachten, um Ihre Ansprüche zu untermauern, alle Gerichtsgebühren, alle gerichtlichen Sachverständigenkosten und falls sie wider Erwarten im Prozess dem Gegner kostenersatzpflichtig werden sollten, auch den Kostenersatz.
Im Regelfall fordern Prozessfinanzierungsgesellschaften einen Anteil vom ersiegten und einbringlich gemachten Betrag zwischen 15 % und 40 %.
Ablauf einer Prozessfinanzierung:
Am Anfang einer Prozessfinanzierung steht ein erstes Abschätzen, ob sich ein Anspruch grundsätzlich für Prozessfinanzierung eignet (diese Ersteinschätzung erfolgt durch uns unentgeltlich), bejahendenfalls schließt die detaillierte Aufarbeitung des Sachverhalts und die Verhandlung mit Prozessfinanzierungsgesellschaften an. Für diese Tätigkeiten verrechnen wir Ihnen Honorar.
Sobald ein Prozessfinanzierungsvertrag zustande gekommen ist, trägt die Prozessfinanzierungsgesellschaft alle weiteren Kosten.
Privatpersonen und Unternehmen aus folgenden Bereichen haben wir vertreten oder vertreten wir.
Österreichische und internationale Unternehmen von kleinen innovativen Start-Ups über wohletablierte KMU’s bis hin zu bekannten, großen, an den Börsen Europas und Nordamerikas notierten Konzernen und/oder deren Tochtergesellschaften in Österreich gehören zu unserer Mandantschaft.
Technologie
Hersteller von Spezialmaschinen und Maschinen im Hightech-Bereich (z.B.: Flugzeuge, Helikopter, Motion Systeme und Motion System Steuerungen, Waffen und Waffensysteme, medizinische Geräte, medizinische Implantate, Shredder)
Bau- und Immobilienwirtschaft
Projektentwickler, Immobilienunternehmen, Franchise-Systeme, Architekten, Zivilingenieure, Bauunternehmen und Baunebengewerbe
Software & IT
Internet Search Engeenes, Digital Marketing & Advertising Unternehmen,
Transportwirtschaft
Frachtführer, Speditionen, Luftfahrtunternehmen
Handel
Groß- und Einzelhändler, Export & Import Unternehmen
Finanzwirtschaft
Venture Capital Fonds, Private Equity Investoren, M&A Berater, Unternehmens Berater und Banken
Entertainment
Event- und Filmproduzenten, Design-, Grafik- und Werbeagenturen, Kunstgalerien
Gastronomie
Hotels, Restaurants, Kaffeehausketten
Versicherungswirtschaft:
Versicherungsgesellschaften im Schwerpunkt Industrie- und Produkthaftpflicht, Transportrecht und allgemeine Schadenshaftpflicht
Zulassung als Rechtsanwalt 1992, Gründung der eigenen Kanzlei 1993
Neben seinem Studium an der Universität Wien verbrachte Dr. Prager längere Zeit im Ausland und sammelte sowohl Arbeitserfahrung in den USA, Asien als auch mehreren europäischen Ländern. Diese Erfahrungen prägten ihn insofern, als der Blick über die Grenzen des eigenen Systems bei der Erarbeitung von Lösungen für den Klienten immer von Vorteil ist.
Ausbildung und Fortbildung
Magister Juris, Universität Wien (1984)
Doktor Juris, Universität Wien (1989)
Postgraduales Europarechtstudium, Donau Universität Krems (1998)
US-Recht Summer Courses, Harvard University (2005)
US-Recht Summer Courses, Santa Clara University, Silicon Valley (2007)
Zusätzliche Tätigkeiten
Begleitung österreichischer Mandanten in US-Prozessen (in Kooperation mit US-Kanzleien)
Begleitung österreichischer KMUs bei Auslandsexpansion (USA, Hongkong)
Sachverständiger Zeuge für österreichisches Recht in US-Prozessen
Mitglied in Aufsichts- und Verwaltungsräten (Österreich, Deutschland, Hongkong)
Mitglied in Stiftungsvorständen (Österreich, Liechtenstein)
Sonstiges
Vertrauensanwalt der US-Botschaft / des US-Konsulats in Wien seit 1993
Mitglied der Prüfungskommission für die Richterdienstprüfung am OLG Wien
Pilotenschein (FAA)
Sprachen: Deutsch, Englisch