Gesellschaftsrecht

Wir errichten im Zuge von Unternehmensgründungen laufend Gesellschaftsverträge oder fassen Gesellschaftsverträge im Zuge von Umstrukturierungen oder nach gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen neu.

Oftmals sind die Interessen verschiedener Gesellschafter oder Gesellschaftergruppen in einer Gesellschaft sehr unterschiedlich, sodass ein hohes Konfliktpotential in der Natur der Sache liegt. Auch die enge Konnexität zwischen Gesellschaftsrecht und Bilanz- und Steuerrecht trägt dazu bei.

Wir vertreten Gesellschafter in Unternehmensnachfolgeprozessen sowie  in Auseinandersetzungen mit Mitgesellschaftern. Dies reicht von Bucheinsicht über strittige Gesellschafterversammlungen bis hin zu Prozessen vor den Handelsgerichten.

In gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten gehören auch Aktionäre und zeitweise auch Gesellschafter von Personengesellschaften zu unseren Mandanten.

Besonders bei generationsübergreifenden Übertragungen von Gesellschaftsrechten in Familienunternehmen ist vorausschauende Situationsanalyse und Vertragsgestaltung von Bedeutung, um die Wahrscheinlichkeit zukünftiger Auseinandersetzungen gering zu halten.