Prozessfinanzierung

Viele schrecken davor zurück ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen, wenn sie einem scheinbar übermächtigen Gegner gegenüber stehen, der die Zahlung verweigert.

Die Gründe hierfür sind meist, dass die Frage im Vordergrund steht, ob man es sich neben dem vorenthaltenen Anspruch auf Zahlung leisten kann, noch in teure Prozesskosten zu investieren, Geld für den eigenen Anwalt und Sachverständige aufzubringen bzw. zu riskieren, Prozesskostenersatz leisten zu müssen. Das nach dem vorläufigen Forderungsausfall verfügbare Kapital wird für dringende Investitionen benötigt, um in der Zukunft erfolgreich am Markt zu bestehen oder auch nur um fällige Zahlungen leisten zu können.

Andererseits ist natürlich der Verzicht auf den gerechtfertigten Anspruch auch keine befriedigende Lösung.

Prozessfinanzierung bietet hier einen Ausweg aus diesem Dilemma. Mehrere Prozessfinanzierungsgesellschaften finanzieren Prozesse in Österreich, nachdem sich Prozessfinanzierung in vielen Ländern am Markt etabliert hat und als eine der Möglichkeiten für Rechtsverfolgung nicht mehr weg zu denken ist.
Neben einem österreichischen Anbieter, der sich hauptsächlich auf Musterprozesse in Anlegerschutz-Causen spezialisiert hat, sind dies hauptsächlich Prozessfinanzierungsgesellschaften aus Deutschland und der Schweiz und den Niederlanden.

 

Die Ausgangsposition:

Sie verfügen über einen berechtigten Anspruch ab EUR 150.000 bis 200.000, dieser kann ein

  • vertraglicher Anspruch (z.B. aus Werkvertrag, Arbeitsvertrag, Kaufvertrag, Gesellschaftsvertrag, Kooperationsvertrag, Bauvertrag etc.)
  • schadenersatzrechtlicher Anspruch (z.B. aus Vertragsbruch, der Verletzung von Schutzgesetzen, Produkthaftung, Arzthaftung, Notarhaftung, Anwaltshaftung, Architektenhaftung, des widerrechtlichen Eingriffes in absolut geschützte Rechte etc.)
  • erbrechtlicher Anspruch (z.B. Gültigkeit eines Testaments, Pflichtteilsrecht, Schenkungspflichtteil etc.)
  • Anspruch aus einem Aufteilungsverfahren (z.B. gesellschaftsrechtliche Aufteilungen aber auch eherechtliche Aufteilungen etc.) oder ein
  • bereicherungsrechtlicher Anspruch

sein und Sie zögern und trauen sich nicht, ihre Forderung einzuklagen, da sie befürchten ihr Gegner sei übermächtig, habe im Falle der Auseinandersetzung den längeren Atem, oder es fehlt einfach an den finanziellen Möglichkeiten, einen Prozess vorzufinanzieren.

Sie schließen mit einer Prozessfinanzierungsgesellschaft einen Vertrag, diese übernimmt die Prozessfinanzierung, das bedeutet der Prozessfinanzierer übernimmt unsere Kosten, finanziert allenfalls private Sachverständigengutachten, um Ihre Ansprüche zu untermauern, alle Gerichtsgebühren, alle gerichtlichen Sachverständigenkosten und falls sie wider Erwarten im Prozess dem Gegner kostenersatzpflichtig werden sollten, auch dessen Kosten.

Ihr Risiko ist null.

 

Was kostet Prozessfinanzierung:

Sonderkonditionen in COVID-19 Amtshaftungsprozessen aufgrund der bereits ergangenen Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes!

Im Regelfall fordern Prozessfinanzierungsgesellschaften einen Anteil vom ersiegten und einbringlich gemachten Betrag zwischen 15 % und 40 %. Strukturiert sind diese Erlösanteile für den Prozessfinanzierer typischerweise aus einem Sockelbetrag, für den zwischen 25% und 40% gefordert werden. Dazu kommen dann zwischen 15 % und 30 % des über den Sockelbetrag hinausgehenden Teils ihres Anspruches.

In vielen Fällen, speziell bei längeren Prozessen zwischen Unternehmern erreichen die Verzugszinsen die Höhe jenes Betrages, den die Prozessfinanzierungsgesellschaft als ihren Erlösanteil fordert.

 

Ablauf einer Prozessfinanzierung:

Sie vereinbaren mit unserer Kanzlei einen Besprechungstermin zu einem für Sie kostenlosen Erstgespräch, in dem sondiert wird, ob sich Ihr Anspruch grundsätzlich zur Prozessfinanzierung eignet.

Wenn sich Ihr Anspruch für eine Prozessfinanzierung eignet, beauftragen Sie uns mit der detaillierten Auseinandersetzung mit dem speziellen Sachverhalt Ihrer Causa und der Aufarbeitung der Anspruchsgrundlagen, die erforderlich ist, um eine Prozessfinanzierungszusage einer Prozessfinanzierungsgesellschaft zu erhalten. Diesen Abschnitt unserer Tätigkeit müssen wir Ihnen verrechnen (Stundensatzabrechnung).

Danach suchen wir die für Sie bzw. Ihren Fall die passende Prozessfinanzierungsgesellschaft und tragen dieser Ihren Fall vor oder gegebenenfalls auch mehreren Prozessfinanzierungsgesellschaften. In vielen Fällen wird Ihnen dann eine Prozessfinanzierungsgesellschaft oder auch mehrere ein Angebot stellen, zu welchen wirtschaftlichen Bedingungen sie die Finanzierung Ihrer Causa übernimmt.

Sobald ein Prozessfinanzierungsvertrag zustande gekommen ist, trägt die Prozessfinanzierungsgesellschaft alle weiteren Kosten.

Zur näheren Information über Prozessfinanzierungen Links zu einigen größeren Prozessfinanzierungsgesellschaften, die Prozesse mit vielfältigen Anspruchsgrundlagen auch regelmäßig in Österreich finanzieren:

Omni Bridgeway (vormals: Roland Prozessfinanz): https://www.omnibridgeway.de

Foris:  https://www.foris.com/prozessfinanzierung/

Legial Prozessfinanzierung: www.legial.de

Jura Prozessfinanzierung: https://www.jura-plus.ch

Hierbei handelt es sich um Prozessfinanzierungsgesellschaften außerhalb Österreichs, welche aber auch in Österreich Prozesse finanzieren. Prozesskostenrechner auf diesen Websites sind auf den jeweiligen nationalen (ausländischen) Rechtsbereich zugeschnitten.